Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06, 1 Ws 88/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16112
OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06, 1 Ws 88/06 (https://dejure.org/2006,16112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.10.2006 - 1 Ws 87/06, 1 Ws 88/06 (https://dejure.org/2006,16112)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - 1 Ws 87/06, 1 Ws 88/06 (https://dejure.org/2006,16112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 114; StPO § 309
    Haftbefehl; Haft; Untersuchungshaft; Ordnungsgemäßheit; Steuerhinterziehung; Neufassung; Beschwerde; Beschwerdegericht

  • rechtsportal.de

    StPO § 114 ; StPO § 309
    Haftbefehl; Haft; Untersuchungshaft; Ordnungsgemäßheit; Steuerhinterziehung; Neufassung; Beschwerde; Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Konkretisierung des dringenden Tatverdachts in einem Haftbefehl gemäß § 114 Abs. 2 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO); Konkretisierung des Tatverdachts in einem Haftbefehl bei Steuerstraftaten; Zulässigkeit der Neufassung eines Haftbefehls ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 25.01.1996 - 2 Ws 37/96

    Außervollzugsetzung eines Haftbefehls ; Vorliegen von Haftgründen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    Es müssen vielmehr im konkreten Einzelfall besondere Umstände feststellbar sein, die den Verdacht stützen (vgl. OLG München NStZ 1996, 403f.).
  • BGH, 22.07.2004 - 5 StR 85/04

    Verfassungswidrigkeit der gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung (Merkmal "in großem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    Insoweit werden die verfassungsrechtlichen Bedenken des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes gegen die Strafnorm des § 370 a AO (vgl. Urteil v. 28.10.2004, Az.: 5 StR 276/04; Beschl. v. 22.7.2004, Az.: 5 StR 85/04) geteilt.
  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    Insoweit werden die verfassungsrechtlichen Bedenken des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes gegen die Strafnorm des § 370 a AO (vgl. Urteil v. 28.10.2004, Az.: 5 StR 276/04; Beschl. v. 22.7.2004, Az.: 5 StR 85/04) geteilt.
  • BGH, 11.12.1990 - 5 StR 519/90

    Steuerhinterziehung - Beendigung der Tat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Unterlassen läuft die Verjährungsfrist, die vorliegend 5 Jahre beträgt (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i. V. m. § 370 AO), von dem Zeitpunkt an, zu dem die Jahresanmeldung abzugeben war (vgl. BGH wistra 1991, 215; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 78 a Rdnr. 15 m. w. N., Erbs-Kohlhaas/Senge a.a.O. Rdnr. 108; a. A. OLG München Beschluss vom 1.10.2001 Az.: 2 Ws 1070/01 zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    In einem solchen Fall wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass das Beschwerdegericht nicht selbst den ordnungsgemäßen Haftbefehl erlässt, vielmehr dies dem dafür grundsätzlich zuständigen Amtsgericht vorbehalten bleibt (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 153 f; OLG Karlsruhe StV 2002, 147 f; OLG Düsseldorf StV 1996, 440).
  • BGH, 20.07.1988 - 3 StR 583/87

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Strafbarkeit wegen fortgesetzter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    Die Verteidigung kann sich vorliegend nicht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHR EStG § 9 Abs. 1 Werbungskosten 1) berufen, wonach es für die Anerkennung als Betriebsausgaben nicht darauf ankommt, ob die Aufwendungen nach objektiven Gesichtspunkten üblich, notwendig oder zweckmäßig sind.
  • OLG Hamm, 25.10.1999 - 2 Ws 314/99

    Inhalt des Haftbefehls; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    In einem solchen Fall wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass das Beschwerdegericht nicht selbst den ordnungsgemäßen Haftbefehl erlässt, vielmehr dies dem dafür grundsätzlich zuständigen Amtsgericht vorbehalten bleibt (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 153 f; OLG Karlsruhe StV 2002, 147 f; OLG Düsseldorf StV 1996, 440).
  • OLG Brandenburg, 12.09.1996 - 2 Ws 170/96

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    Stellt der Haftbefehl die Tat nicht mindestens so genau dar, dass der Beschuldigte die strafrechtlichen Vorwürfe nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann, kann das Beschwerdegericht dem Haftbefehl während des Ermittlungsverfahrens eine ordnungsgemäße Fassung dann geben, wenn die Staatsanwaltschaft, wie vorliegend, einen hinreichend bestimmten Antrag gestellt hat, die die verfahrensrechtlichen Taten, die sie dem Beschuldigten vorwirft, mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich machen (vgl. OLG Brandenburg, StV 97, 140 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 107 f.).
  • OLG München, 01.10.2001 - 2 Ws 1070/01

    Haftanordnung wegen Steuerhinterziehung und Fluchtgefahr; Unbeschränkte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer durch Unterlassen läuft die Verjährungsfrist, die vorliegend 5 Jahre beträgt (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB i. V. m. § 370 AO), von dem Zeitpunkt an, zu dem die Jahresanmeldung abzugeben war (vgl. BGH wistra 1991, 215; Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., § 78 a Rdnr. 15 m. w. N., Erbs-Kohlhaas/Senge a.a.O. Rdnr. 108; a. A. OLG München Beschluss vom 1.10.2001 Az.: 2 Ws 1070/01 zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.10.2006 - 1 Ws 87/06
    Stellt der Haftbefehl die Tat nicht mindestens so genau dar, dass der Beschuldigte die strafrechtlichen Vorwürfe nach Umfang und Tragweite eindeutig erkennen kann, kann das Beschwerdegericht dem Haftbefehl während des Ermittlungsverfahrens eine ordnungsgemäße Fassung dann geben, wenn die Staatsanwaltschaft, wie vorliegend, einen hinreichend bestimmten Antrag gestellt hat, die die verfahrensrechtlichen Taten, die sie dem Beschuldigten vorwirft, mit hinreichender Deutlichkeit ersichtlich machen (vgl. OLG Brandenburg, StV 97, 140 f.; OLG Brandenburg NStZ-RR 1997, 107 f.).
  • LG Köln, 15.10.2020 - 101 Qs 64/20
    Hingegen reicht für die Annahme einer Verdunkelungsgefahr die allgemeine Vermutung, der Beschuldigte werde alles unternehmen, um nicht überführt zu werden (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.10.2006, 1 Ws 87-88/06), ebenso wenig aus wie der Umstand, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind (OLG Schleswig, SchlHA 1954, 25; Meyer-Goßner/Schmitt, Schmitt , aaO, § 112 Rz. 28); auch die die bloße Gelegenheit zur Vornahme von Verdunkelungshandlungen ist insoweit zu wenig (OLG Köln, StV 1997, 37; OLG München, NJW 1996, 941).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht